§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt(*1) und den Patienten(*1).
(2)Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte.
(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
§ 2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbezeichnung zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschiften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.
(2) Der Patient oder ein vom ihm bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf schriftliches Verlangen können Kopien der Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen , insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnung ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses
§ 4 Ausfallhonorar
(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten.
(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Zahlungsregelungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
(2) Rechnungsbeträge, die nicht direkt entrichtet werden, können von der Praxis über eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft abgerechnet werden. Hierdurch ist die Praxis in der Lage, dem Patienten bei Bedarf attraktive Teilzahlungsmöglichkeiten einzuräumen. Darüber hinaus erhält der Patient in Form der Abrechnungsgesellschaft einen kompetenten Ansprechpartner bei möglichen Auseinandersetzungen mit kostenerstattenden Stellen. Diese Rechnungen enthalten ausreichende Begründungen nach GOZ § 5 Abs. 2, die für die Erstattung notwendig sind. Nachbegründungen werden nur in Einzelfällen gestellt.
(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
(4) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens 30 Tagen nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit 5% über dem Basissatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 5,00 als Bearbeitungsgebühr berechnet.
§ 6 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Für die Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.
(2) Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, haftet der Zahnarzt nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(*1) Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für männliche als auch weibliche Bezeichnungsform
Mo. 7:30 - 12:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Di., Do. 08:00 - 12:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Mo., Di., Do. 18:00 - 19:00 Uhr reine Terminsprechstunde
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Fr. 13:00 - 14:00 Uhr reine Terminsprechstunde
Terminvereinbarungen telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten, alle Kassen und Privat.
So erreichen Sie den Notdienst
Außerhalb der Sprechstundenzeiten und an Sonn- und Feiertagen wird der zahnärztliche Notfalldienst für Schwerte unter der folgenden Rufnummer angesagt:
Telefon: 01805 98 67 00 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)
Ihre nächstgelegene Notdienst-Apotheke finden Sie unter:
www.aponet.de